Häufig gestellte Fragen zum Angelschein-Erwerb

Im Folgenden habe ich versucht die am häufigsten aufkommenden Fragen im Kontext des Angelschein-Erwerbs zu beantworten. Falls Sie eine weitere Frage haben, können Sie mir gerne eine Email schreiben.

1.) Ich habe noch nie geangelt. Welche Schritte sind notwendig, damit ich diesem Hobby nachgehen kann?

Befolgen Sie die vier Schritte, die auf dieser Seite beschrieben sind. Zuerst müssen Sie sich für einen Vorbereitungskurs zur Fischereiprüfung anmelden und teilnehmen. Wenn Sie den Kurs absolviert haben, können Sie sich zur Fischereiprüfung Ihres Bundeslandes anmelden und teilnehmen. Mit der erfolgreich bestandenen Fischereiprüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis, mit dem Sie zu der für Sie zuständigen Fischereibehörde (Stadtamt/Ortsamt) einen Fischereischein (auf Lebenszeit oder befristet auf 5 Jahre) erwerben können. Danach können Sie abschließend eine Angelkarte (Gast- bzw. Tagesschein) erwerben und mit dem Angeln loslegen.


2.) Kann ich auch als Tourist ohne bestandene Fischereiprüfung in einem deutschen Bundesland einen Angelurlaub machen?

In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gibt es sogenannte Touristenfischereischeine bzw. Urlaubsfischereischeine, die sowohl von deutschen als auch nichtdeutschen Touristen ohne bestandene Anglerprüfung für 28 Tage beantragt werden können. Schwieriger sieht es in den anderen Bundesländern aus. Dort können nur ausländische Touristen ohne bestandene Fischprüfung einen temporären Fischereischein für Touristen beantragen.


3.) Kann man als Rollstuhlfahrer den Fischereischein ererben und den Angelsport ausüben?

Selbstverständlich kann man auch als Rollstuhlfahrer den Fischereischein/Angelschein in Deutschland erwerben. Die Fischerprüfung läuft komplett theoretisch ab. Als Rollstuhlfahrer sollten Sie aber darauf achten, dass die Gewässer, an denen Sie angeln wollen, rollstuhlgeeignet sind. D.h. dass Angeplätze leicht vom Auto aus zu erreichen sind und der Rollstuhl sicher am Gewässer geparkt werden kann. Die meisten Angelvereine haben solche Gewässer samt behindertengerechte Angeplätze im Angebot. Fragen Sie am besten bei Ihren lokalen Fischereivereinen nach.


4.) Gilt eine in einem Bundesland abgelegte Fischerprüfung auch in allen anderen Bundesländern?

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Wer steht hinter dieser Seite?

Mein Name ist , ich bin 33 Jahre alt und stand vor nicht langer Zeit selber vor der Herausforderung einen Angelschein zu machen. Interessierten Angel-Aspiranten will ich mit dieser Seite dabei helfen sich im Wust der Angelschein-Regelungen zurecht zu finden.

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